SCHONERBRIGG

Auszug aus den Teilnahmebedingungen für den Segeltörn auf der Schonerbrigg Greif

1.Anmeldung:
- Die Anmeldung erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldebogen. Mit der Bestätigung der Anmeldung wird die Teilnahme am Segeltörn verbindlich.

2. Mitgliedschaft:
- Voraussetzung für die Teilnahme am Segeltörn ist die Mitgliedschaft im "Förderverein Rahsegler Greif e.V." für das Jahr, in dem der Törn stattfindet und das darauf folgende. Damit besteht für den Mitsegler eine Sportunfallversicherung.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 15,- EUR für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Ersatzdienstleistende bis 25 Jahre und Arbeitslose sowie € 40,- EUR für Erwachsene.
Mit dem Mitgliedsbeitrag wird die Unterhaltung des Schiffes unterstützt. Das Mitgliedsverhältnis eines Teilnehmers und seine Beitragspflicht bleiben von den nachfolgenden Bestimmungen unberührt.

3. Törnbeitrag:
- Preise pro Person und Tag inkl. Verpflegung und Unterkunft:
  *   € 50,- EUR - Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Ersatzdienstleistende bis 25 Jahre und Arbeitslose
  *   € 83,- EUR - übrige Mitsegler
  * Zuschlag für Unterbringung in Zweimannkammer pro Tag und Koje € 7,- EUR.
Im Preis sind Hafen- und Lotsengebühren nicht enthalten. Sollten diese anfallen, sind diese Gebühren zusätzlich zu zahlen.
3.1. Zahlungsmodalitäten
- Eine Anzahlung von € 50,- EUR erfolgt nach Erhalt der Bestätigung. Erfolgt diese Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen, verfällt der Anspruch auf den Törntermin. Gleichzeitig ist der Mitgliedsbeitrag fällig. Der gesamte Törnbeitrag muß spätestens 10 Wochen vor Törnbeginn eingegangen sein.
Bei kurzfristigen Anmeldungen sind Abweichungen möglich.

4. Rücktritt durch den Anmeldenden:
- Von einem bestätigten Segeltörn kann der Teilnehmer jederzeit vor Beginn des Segeltörns zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim See- und Tauchsportzentrum Greifswald. Es wird eine schriftliche Rücktrittserklärung empfohlen. Bei Rücktritt oder Nichtantritt kann das See- und Tauchsportzentrum Greifswald eine angemessene Entschädigung verlangen, die unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung je nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn des Segeltörns in einem Vomhundertsatz des Törnbeitrages pauschaliert festgesetzt wird wie folgt:
  * bis 10 Wochen vor Beginn: die Anzahlung
  * bis 3 Wochen vor Beginn: - 50% des Törnbeitrages
  * bis 1 Woche vor Beginn: - 75% des Törnbeitrages
  * bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen - 90% des Törnbeitrages
  * bei Rücktritt nach Anreise und Einschiffen - 100% des Törnbeitrages
   nachfolgende Bestimmungen bleiben (unberührt)
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Segeltörns keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die vom See- und Tauchsportzentrum Greifswald in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.
Die angemessene Entschädigung wird einbehalten bzw. in Rechnung gestellt.
Wir empfehlen die von uns angebotene Reise-Rücktrittskosten-Versicherung zu nutzen.

5. Höhere Gewalt:
- Wird der Segeltörn infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl das See- und Tauchsportzentrum Greifswald als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das See- und Tauchsportzentrum Greifswald für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist das See- und Tauchsportzentrum Greifswald verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen.

6. Änderung des Törnplanes
- Änderungen des Törnplanes sind aus sachlich berechtigten, erheblichen und vor Vertragsschluß nicht vorhersehbaren Gründen möglich. Daraus resultierende Mehrkosten für die Rückreise werden vom Teilnehmer und dem See- und Tauchsportzentrum Greifswald je zur Hälfte getragen; weitergehende Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden.

7. Leistungen:
- Im Törnbeitrag sind die Verpflegung an Bord und Unterkunft eingeschlossen. Die An- und Abreise zum Liegeplatz des Schiffes erfolgt in eigener Verantwortung.
  * Anreise:    am Vortag von 18:00 Uhr bis möglichst 22:00 Uhr und am ersten Törntag bis 08:00 Uhr.
  * Abreise:    am letzten Törntag ab ca. 12:00 Uhr.

8. Gesundheit des Mitseglers:
- Es wird versichert, daß der angemeldete Teilnehmer organisch gesund ist und nicht an einer ansteckenden oder Anfallkrankheit leidet. Eine ärztliche Untersuchung wird prinzipiell empfohlen und bei Mitseglern, die älter als 50 Jahre sind sowie bei Teilnehmern mit chronischen Erkrankungen oder dauerhafter Medikamenteneinnahme gefordert. Sie ist durch eine schriftliche Bestätigung auf dem Anmeldeformular (incl. Blutdruck und Blutzuckerkontrolle) nachzuweisen.
Jeder Mitsegler muß einen aktualisierten Tetanusimpfschutz haben. Er muß mind. 15 Minuten ohne Unterbrechung schwimmen können. Sehfehler müssen durch Augengläser ausgeglichen werden.

9. Mindestalter:
- Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

10. Versicherung:
- Als Mitglied des "Fördervereins Rahsegler Greif e.V." besteht für Mitsegler eine Sportunfallversicherung. Weitere Versicherungen bestehen nicht.
Folgende sind empfehlenswert:

11. Aufenthalt an Bord:
- Mit der Einschiffung an Bord wird der Angemeldete Mitglied der Besatzung als Mitsegler.Er verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Arbeiten an Bord wie Segelmanöver, See- und Hafenwache, Ruder, Ausguck, Backschaft und Reinschiff teilzunehmen und die Sicherheitsvorschriften an Bord sowie Zoll- und Polizeivorschriften in den Auslandshäfen einzuhalten. Bei groben und beharrlichen Verstößen gegen Sicherheit und Ordnung sowie bei Nichtbefolgen der Anordnung der Schiffsleitung in Bezug auf die Sicherheit des Schiffes kann der Teilnehmer im nächsten Hafen von der Weiterreise ausgeschlossen werden und auf eigene Kosten ohne Anspruch auf Rückzahlung des Törnbeitrages heimgeschickt werden; das See- und Tauchsportzentrum muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erhält.

12. Haftung:
- Die vertragliche Haftung des See- und Tauchsportzentrums für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Die Haftungsbeschränkung beträgt für Verlust oder Beschädigung von Kabinengepäck (Gepäck, das der Teilnehmer in seiner Kabine oder sonst in seinem Besitz oder seiner Obhut oder unter seiner Aufsicht hat) jedoch unbenommen von Satz 1 mindestens 2.046,00 Euro.

13. Gerichtsstand:
- Der Teilnehmer kann das See- und Tauchsportzentrum Greifswald nur an dessen Sitz in Greifswald verklagen. Für Klagen des See- und Tauchsportzentrums Greifswald gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des See- und Tauchsportzentrums Greifswald maßgeblich. Das Rechtsverhältnis des "Fördervereins Rahsegler Greif e.V." zu seinen Mitgliedern bleibt hiervon unberührt.

13a. Zusammenarbeit
- Die Organisation der Segeltörns und die Besetzung der Schonerbrigg "Greif" mit der Stammbesetzung untersteht der Hansestadt Greifswald/See- und Tauchsportzentrum. Hierbei wird sie unterstützt durch den "Förderverein Rahsegler Greif e.V.".

14. Persönliche Ausrüstung:
- Gültiger Reisepass - dieser muß mindestens noch drei Monate gütig sein, ist unbedingt erforderlich, da das Schiff die Seegrenze überschreitet und hier andere Gesetze gelten! Notwendig sind auch ein Krankenschein fürs Reiseland, Wetterbekleidung, Sachen für den persönlichen Bedarf.
Folgende Dinge sind bitte nicht mitzubringen: Koffer, elektrische Musikinstrumente, Haustiere, Alkohol sowie andere Getränke!

Stand: 01.10.2004
©     Hansestadt Greifswald
        Eigenbetrieb See- und Tauchsportzentrum Greifswald
        Yachtweg 3, 17494 Greifswald

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